Dieses Mal möchte ich einen Servicetext liefern: einen kurzen Überblick über die Pflicht, ab 2024 einen ESG-Report veröffentlichen zu müssen. Im Gespräch mit meinen Kunden bemerke ich, dass das Thema noch nicht überall ganz angekommen ist, zum Glück ist ja noch ein wenig Zeit, aber jetzt sollte man sich dann auch an die Hausaufgaben machen.

Die Pflicht zum ESG-Report besteht nämlich auch für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme > 20 Mio. Euro
  • Nettoumsatzerlöse > 40 Mio. Euro
  • Zahl der Beschäftigten > 250 im Jahresdurchschnitt

Damit sind die meisten mittelständischen Softwarehäuser nun in der Pflicht, diesen Report erstellen zu müssen (erstmals im Jahr 2025 für das Geschäftsjahr 2024). Zum „Wie“ gebe ich am Ende des Blogbeitrags einige Hinweise und Links. Interessant scheint mir aber der Umfang, der Scope, um den es hier geht. Denn für den Report steht nicht nur das eigene Unternehmen im Blickpunkt, sondern es gilt auch die indirekten Emissionen, also vorrangig und nachrangig verursachte Emissionen, ebenfalls zu berücksichtigen. Die Berichterstattung nimmt die gesamte Lieferkette in den Fokus:

Scope 1:  

Hiermit sind die Emissionen des Unternehmens selbst gemeint: Verbrennungsprozesse, Unternehmensfahrzeuge, Energieträger, Kühlmittel usw. Auf diese Steuerung und den Einsatz hat das Softwarehaus direkten Einfluss.

Scope 2:

Hierunter fallen die zugekauften Energien wie Strom, Wasserdampf, Wärme oder Kälte. Die damit verbundenen Emissionen können indirekt über den Einkauf gesteuert werden.

Scope 3:

Im Scope 3 geht es um vorrangig und nachrangig verursachte Emissionen: Dies reicht von eingekauften Materialien und Dienstleistungen bis hin zu den nachgelagerten Emissionen, die durch den Verkauf der entwickelten Software entstehen. Das betrifft auch die Software-Entwicklung, die mehr oder weniger grün sein kann (Blogbeitrag zur grünen Software-Entwicklung). Zunehmend werden diese Werte bereits auch bei Ausschreibungen abgefragt.

Der Königsweg, diese Reportpflicht zu erfüllen, besteht nicht darin, sie als operative Schmalspuraufgabe abzuarbeiten, für die weder Personal noch Budget bereitgestellt werden, sondern sie als strategische Chance zu interpretieren: Mit der Darstellung eines umfänglichen grünen Softwarehauses genügt man nicht nur regulatorische Anforderungen, sondern prägt das eigene Image und wirkt so attraktiv auf Mitarbeitende und Bewerbende, aber auch für JournalistInnen und die interessierte Öffentlichkeit. Cision, ein Dienstleister für Medienanalysen, bestätigt, dass die ESG-Medienwirkung in Deutschland 2022 und 2023 zusammen um +48% gestiegen ist. Mit dem ESG-Reporting hat das grüne Softwarehaus die Chance, sich als starke Marke zu zeigen und die eigene Ausrichtung konsequent und unerschütterlich zu positionieren.

Hilfreiche Quellen:

Lünendonk: Whitepaper

KPMG: Themenseite zu ESG

Cision: Medienanalyse

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